Atrĭum

[904] Atrĭum (röm. Ant.), 1) in den römischen Häusern der Saal, in welchen man aus dem Vorplatz (Ostium) trat; er hatte oben eine Öffnung, um Licht herein- u. den Rauch, da der Heerd hier stand, hinauszulassen. Hier lebte u. aß die Familie zusammen; hier saß die Hausfrau arbeitend mit ihren Mägden, hier versammelten sich zu bestimmter Zeit die Clienten um den Hausherrn als Patronus; hier standen die Ahnenbilder (s. Imagines). Um das A. her waren Kammern u. Schlafzimmer, Vorrathsbehälter etc. Der mit der Aufsicht über das A. betraute Sklav, Atriensis, war nächst dem Haushofmeister der geachtetste der ganzen Familie. 2) Später der Vorhof von Wohnhäusern u. Tempeln, worin Senats- u. andere öffentliche Versammlungen gehalten wurden. Das A. publĭcum war vor dem Capitol. 3) Halle, z.B. A. auctionarium, worin Auctionen gehalten wurden. 4) Bei alten christlichen Kirchen der Kirchhof, meist mit Hallen umbaut, zu Begräbnissen gebraucht u. mit Asylrecht; 5) (Anat.), Vorhof, so A. cordis, Vorkammer des Herzens, d.i. die zuoberst gelegene Abtheilung[904] jeder Herzhälfte, welche das Blut links aus dem Körper, rechts aus der Lunge empfangen u. durch welche hindurch dasselbe in die Ventrikel (Herzkammern) gelangt, s. Herz. Atria mortis. Ausgangsstellen des Todes; indem gewöhnlich beim Sterben eine der Hauptlebensthätigkeiten früher als die übrigen wegfällt, die des Herzens od. der Lungen, od. des Gehirns, nennt man diese Organe Atria mortis.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 904-905.
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