Bürgerliche Tugenden

[474] Bürgerliche Tugenden, die ersten u. nothwendigsten Eigenschaften eines guten Staatsbürgers, als Gehorsam u. Treue gegen die höchste Staatsgewalt, Achtung vor dem Gesetze, Vaterlandsliebe, Theilnahme an der Förderung des öffentlichen Wohls, Aufopferung des eigenen Interesses zum Heile des Gemeinwesens, Unparteilichkeit, wahres Ehrgefühl, Keuschheit u. Nüchternheit. Die b. T. bilden vereint den wahren Bürgersinn.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 474.
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