Baiern [4]

[219] Baiern, Pfalzrafenthum (Gesch.), ein von B. ganz getrenntes Amt welches die Vogtei über die königlichen od. kaiserlichen Güter im Herzogthume hatte. Arnulf, der 3. Sohn Arnulfs des Bösen, erhielt vom Kaiser Otto I. 938 das Pfalzgrafenthum in B.; erblich blieb diese Würde seit Berthold, dem Sohne Arnulfs, in dem Hause der Grafen von Scheyern, welche später von Wittelsbach, wohin sie ihren Sitz verlegt hatten, Grafen von Wittelsbach hießen; aus diesem Hause erhielt 1180 Graf Otto d. Ältere das Herzogthum B. u. von ihm stammt das ganze baierische Geschlecht (s.u. Wittelsbach). Das Pfalzgrafenthum B. kam 1209 an das Haus Ortenburg, sank aber schnell zum leeren Namen herab, da die Herzöge bald alle kaiserliche Güter sich zu erwerben wußten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 219.
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