Castellum

[747] Castellum (lat., kleines Castrum [s.d.]), 1) verschanztes Lager; 2) befestigter Ort; meist auf Anhöhen; daher mehrere Orte, bes. in Italien u. Deutschland, wo einst solche Römerbefestigungen waren; so: ein von Drusus erbautes, von Germanicus ausgebessertes Schloß auf dem Taunus, in NO. von Mainz, bei Wiesbaden; gewöhnlich mit Zusätzen: C. Cuculli, Ort im westlichen Theil von Noricum ripense; C. Fabatiānum, Ort in Numidien, unweit Cirta; C. Firmānum, in Umbrien, befestigter Hafen der Stadt Firmum u. ehemalige Landschaft; jetzt Porto di Fermo; C. Morinōrum, alter Name der Stadt Kassel bei Lille; C. thermārum, so v.w. Oberbaden; C. Trajāni, das jetzige Kastel etc.; 3) (röm. Ant.), im Lager, hölzerne Maschine, welche den schanzenden Soldaten gegen die feindlichen Geschosse sicherte; 4) Behälter, worin sich das Wasser einer Wasserleitung sammelte u. von wo aus es nach den verschiedenen Orten der Stadt geleitet wurde. Sie standen unter der Aufsicht der Castellarii.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 747.
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