Colditz

[251] Colditz, 1) Gerichtsamt im königlich sächsischen Kreise Leipzig mit 11,180 Ew. in 1 Stadt u. 34 Dörfern; 2) Amtsstadt darin an der Mulde, großes Schloß, steinerne (1822 erbaute) Muldenbrücke, Sparkasse, Spinn-, Filz-, Tuch- u. Seingutsabriken, Farbenfabrik, Papiermühle, Leinweberei, Bleichen, Thongruben u. Schieferbrüche; 3560 Ew., einschließlich der Landesirrenanstalt für Unheilbare, welche sich im Schlosse befindet. – C. ist eine uralte, von den Sorben angelegte Stadt, u. das Schloß der Stammsitz der schon 1103 vorkommenden, im 16. Jahrh. aber erloschenen Freiherren von C., welche ihre Herrschaft C. 1404 an den Markgrafen Wilhelm zu Meißen verkauften. Das 1430 nebst der Stadt von den Hussiten eingeäscherte Schloß erbaute 1464 Kurfürst Ernst wieder, der daselbst 1486 st. Später war es Witwensitz der sächsischen Kurfürstinnen, bis es dem Justizamte eingeräumt wurde. Der hintere Theil aber wurde 1803 Landarbeitshaus u. ist nunmehr seit 1829 Irrenhaus. Den eingegangenen Thiergarten beim Schlosse legte 1554 Kurfürst August an. Hauptbrände betrafen die Stadt im Dreißigjährigen Kriege 1635 u. 1637, sowie 1750. Vgl. Belger, Historische Beschreibung von C., Leipz. 1832.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 251.
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