Compliment

[319] Compliment (v. fr.), 1) Achtung od. Theilnahme, die man auf einfache Weise, aber in einer gewissen Form, Einem mündlich, od. durch einen Beauftragten, od. auch schriftlich bezeigt. Sie sind nationell verschieden, auch mit der Zeit, wie die Mode, wechselnd. Seit Ludwigs XIV. Zeitalter hat Frankreich bes. dafür in dem größern Theil von Europa, bes. auch in Deutschland, den Ton angegeben. An sich leer, oft lästig, sind sie doch im geritteten Leben nicht ganz zu umgehen, da sie in Gewohnheit u. gegenseitiger Convention ihre Stütze finden u. leicht der, welcher ein C. von einem Andern erwarten zu dürfen glaubt, die Unterlassung desselben für eine Vernachlässigung od. wohl gar Beleidigung nimmt. Daher sind sie auch, mit noch mehrerem Bestand als im gemeinen Leben, in das Ceremoniel der Höfe aufgenommen. In der 1. Hälfte des 18. Jahrh. wurden sie in Deutschland sogar in ein System gebracht, wie dies unter andern mehrere Schriften jener Zeit (der Complimentarius, Nürnb. 1730; Complimentar- u. Sittenbuch Ethophili, Nordh. 1728; Complimentir-Collegium, Lpz. 1730; Der alle Zeit fertige Complimentist, Nürnb. 1728), bezeugen; 2) Verbeugung, als Achtungsbezeugung; sie geschickt zu machen, gehört zum Wohlanstand, daher sie auch gewöhnlich Theil des Tanzunterrichts sind. Man unterscheidet: C. beim Eintritt in eine Gesellschaft; C. beim Vorübergehen; C. im Stehen mit u. ohne Wendung; C. beim Abtreten; C. nach dem Abtreten mit Wendung. Vgl. Handbüchlein des guten Tons u. der seinen Gesellschaft, Ilmen. 1824 u. ö.; Neues C., Quedlinb., 6. Aufl. 1830; Alberti, Neuestes C., 19. Aufl. ebd. 1853.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 319.
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