Diepenbroick-Grüter

[136] Diepenbroick-Grüter. Die Grüter sind ein altes westfälisches Geschlecht u. erhielten 1803 den Beinamen D. durch Vermählung des Freiherrn Gustav von Grüter mit Wilhelmine, Tochter des Freiherrn Ludwig von D. Die von D. wurden 1740 in den Freiherrnstand erhoben, u. das Patent für die D.-Grüter 1840 vom König von Preußen bestätigt; sie sind im Teckelnburgschen ansässig, u. ihr dermaliger Chef ist: Freiherr Ludwig, Sohn des 1822 verstorbenen Freiherrn Gustav, geb. 1804, seit 1842 Wittwer aus 2. Ehe mit Elise geb. von Alten; sein älterer Sohn aus 1. Ehe (mit Georgine geb. von Alten, st. 1838) ist Rudolf, geb. 1835.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 136.
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