Droschke

[343] Droschke, 1) Fuhrwerk russischer Erfindung, meist unbedeckt, mit niedrigen Rädern, über welchen Kothflügel sind; die Sitze sind so angebracht, daß 2 Personen nach vorn sitzen, die 3. aber der Quere sitzt od. reitet, doch gibt es jetzt auch. 4sitzige D-n u. auch bedeckte. Sitzen alle 4 Personen der Quere, so heißt die D. Wurstwagen; 2) öffentliches Miethfuhrwerk (meist Einspänner), zur Beförderung von Personen u. deren Effecten innerhalb u. in der nächsten Umgebung größerer Städte. An den meisten Orten sind die D-n polizeilich überwacht u. an ein Droschkenreglement u. eine Taxe, sowohl für einzelne Touren wie für Fahrten auf Zeit, gebunden, welche beide im Innern des Wagens angeschlagen sind. Jede D. führt eine Nummer u. hat eine bestimmte Haltestelle, zu welcher der Droschkenkutscher nach jeder Fahrt zurückzukehren verpflichtet ist. Derartige Haltestellen (Droschkenstationen), sind über die ganze Stadt vertheilt u. je nach der Größe des Verkehrs in den einzelnen Stadttheilen mit einer bestimmten Anzahl D-n besetzt. An einigen Orten, so in Berlin, sind in neuster Zeit Droschkenuhren[343] eingeführt, ein Apparat, welcher die Zahl der Radumdrehungen anzeigt, so daß nach der Größe der zurückgelegten Strecke der Fahrpreis berechnet werden kann. Außerdem dient diese Einrichtung zur Controle des Kutschers.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 343-344.
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