Dualismus

[367] Dualismus (v. lat.), 1) die uralte Lehre, nach welcher man 2 höchste Grund- od. Urwesen, ein gutes u. ein böses, annahm, die mit einander im Kampf begriffen wären; dies ist der Grundgedanke des Zoroastrischen Systems u. später von Manes weiter ausgebildet (vgl. Manichäismus), auch in den Slawischen Religionen kommt dieser D. vor, wo die Gegensätze schwarze u. weiße Götter sind; 2) der Glaube, daß ein persönlicher Gott außer dem Menschengeist (gegen die Hegelingen) u. außer der Welt (gegen die Materialisten) sei; 3) Annahme zweier Thätigkeitsprincipien im Menschen (Körper u. Geist); 4) der moralische D. besteht in dem Bestreben, das Sittengesetz nach den Bedürfnissen des Triebes zu modeln; 5) überhaupt jede Erscheinung, wo sich eine doppelte, sei es in einer nach einem Ziel wirkenden od. sich entgegengesetzten Beziehung denken läßt; 6) in politischer Bedeutung, wenn in einem Staatenbunde zwei (natürlich die mächtigsten) Staaten an der Spitze desselben stehen u. die Angelegenheiten des Bundes leiten, bes. die Executive in den Händen haben; 7) (Dualistisches System), in der Physik nach du Fay u. Symmer die Annahme zweier verschiedener Arten von Elektricität, die Harz- u. Glas-Elektricität. Dualist, der sich zu den Ansichten des D. bekennt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 367.
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