Expediren

[41] Expediren (v. lat.), 1) ab- u. ausfertigen; 2) fördern, absenden; 3) geschwind aus der Welt schaffen. Expedit, geschwind. Expedĭens, Hülfs-, Auskunftsmittel. Expedient, 1) Ausfertiger schriftlicher Aufsätze, Protokolle u. dgl.; 2) Titel von einem blos vollziehenden, nicht berathenden Mitglied einer Verwaltungsbehörde; daher 3) so v.w. Hülfsarbeiter. Expedition, 1) Beförderung; 2) Versendung; 3) kriegerische Unternehmung zur See u. zu Lande; 4) Local, wo die, bei einem Geschäft nöthigen Schreibereien, Zahlungen etc. besorgt werden. Vgl. Bureau.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 41.
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