Bureau [1]

[468] Bureau (fr., spr. Büroh), 1) eine Gerichtsstube u. zwar der Theil derselben, welcher durch die Schranken von den Parteien abgesondert ist u. wo sich die Registratur befindet; 2) daher die Locale aller öffentlichen Behörden, so: Post-B., Zoll-B. etc.; 3) eine nach französischer Art eingerichtete Behörde, wo ein Chef (Bureauchef) Alles leitet, anordnet, befiehlt u. die Untergeordneten es nur gehorchend ausführen. Das B. ist in Sectionen getheilt, deren jeder ein Sectionschef vorsteht, u. die von, nach Willkühr zu entlassenden Employées verwaltet werden. Die Art so zu regieren heißt Bureaukratie. Beschleunigung des Geschäftsganges u. Kostenersparniß waren die Veranlassungsgründe der Entstehung u. Einführung dieser Regierungsform. Im gewöhnlichen, namentlich Zeitungssprachgebrauch versteht man unter Bureaukratie neuerdings das System des Vielregierens, des Eingreifens der Staatsbehörden in Interessen, welche ehedem der Sorge der Privaten, Corporationen u. Gemeinden überlassen war. Ihr gegenüber steht das Collegialsystem. Nach diesem werden alle Geschäfte collegialisch von Räthen mit entscheidender Stimme behandelt u. die Beschlüsse nach der Stimmenmehrheit gefaßt. Eine dritte Staatsverwaltung ist das bureaukratische Collegialsystem, d.h. eine Verbindung der Bureaukratie mit der collegialischen Einrichtung. Welche dieser 3 Administrationsarten die vorzüglichste sei, läßt sich nur nach der Gattung der Verwaltungsgegenstände bestimmen. Für reine Vollzugsgeschäfte u. für solche, welche ein rasches augenblickliches Einschreiten nothwendig machen, z.B. in den meisten administrativen Polizeisachen, hat die Bureaukratie den Vorzug. Wo ein Gegenstand zuerst gesetzlich geordnet, wo er verbessert od. neu hergestellt werden soll, ist das Collegialsystem das zweckmäßigste, weil da die Einsichten mehrerer erfahrenen Staatsbeamten zur Auswahl der besten Anordnung zusammenwirken. Wenn aber, wie in der Regel, die Geschäfte einer Staatsbehörde vermischter Art sind, dann besteht die größte Organisationskunst in einer wohlberechneten Verbindung der Bureaukratie mit dem Collegialsystem. 4) Ein elegantes Schreibepult mit Fächern, zum ordnungsmäßigen Einlegen von Papieren, mit einer Klappe davor zum Aufklappen. Darunter befinden sich meist Schiebladen wie in einer Commode, darüber Fächer zum Verwahren von Papieren u. allerhand Gegenständen, auch wohl ein kleiner Schrank; 5) ein verstärkter Buré, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 468.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: