Föderal

[400] Föderal... (v. lat.), zu einem Bunde gehörig, bundesmäßig. Föderalisiren, verbünden. Föderalismus, politische Richtung auf Verbindung mehrerer Staaten zu einem Bundesstaat (s.d.); daher Föderalisten, Anhänger dieser Richtung. Insbesondere führten diese Parteibezeichnung in Nordamerika diejenigen, welche nach dem Unabhängigkeitskriege für das Zweikammersystem auftraten u. gegen die unbedingte Herrschaft der Massen, welche die Republikaner befürworteten, ankämpften. Obwohl anfänglich der Zahl nach kleiner, gab ihnen doch ihr moralisches u. geistiges Ansehen das Übergewicht bei der definitiven Feststellung der Verfassung. Auch während der Parteikämpfe in der ersten französischen Republik hatte der Föderalismus eine ähnliche Bedeutung, insofern er gegen den Principat der Hauptstadt auftrat u. den einzelnen Provinzen größeren Antheil an dem Staatswesen verschaffen wollte. Die Vertreter dieser Richtung waren die Girondisten u. ihre Anhänger u. als Gegensatz ihres Strebens wurde von den Terroristen der Grundsatz der untheilbaren Republik aufgestellt. Das Centralisationssystem behauptete zum Unglück für den Staat das Übergewicht sowohl in der Republik, wie auch unter den späteren Verfassungen Frankreichs. In beiden Fällen also war der Föderalismus auf größere provincielle Selbständigkeit gerichtet. Umgekehrt erschien er während u. nach der Revolution von 1848 in Österreich als das Bestreben der lockern Verbindung der einzelnen Bestandtheile der Monarchie durch eine festere zu ersetzen, also den Staat zu centralisiren. Die Regierung Franz Josephs I. nahm in dieser Beziehung die Grundsätze des Föderalismus an u. führte sie bis zu einem gewissen Grade durch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 400.
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