Girondisten

[366] Girondisten (Girondins [spr. Schirongdängs], Partei der Gironde), hieß während der ersten Französischen Revolution die Partei der gemäßigten Republikaner in der Gesetzgebenden Versammlung u. dem Convent (1791–93), so genannt, weil die in dem Departement der Gironde gewählten Deputirten Guadet, Gensonné, Vergniaud, Grangeneuve u. Ducos den Mittelpunkt derselben bildeten, um den sich später ungefähr 20 Andere vereinigten. Hervorragend durch Talent u. Beredtsamkeit erlangten die G. sehr bald ein bedeutendes Übergewicht in der Versammlung, suchten, ein politisches Ideal verfolgend, Anfangs das Königthum zu schwächen u. eine constitutionelle Monarchie zu gründen, kräftigten aber auch die königliche Macht dann noch nicht, als aus ihrer Mitte ein Ministerium gebildet worden war. Als der König mehreren Decreten dieses Ministeriums seine Zustimmung verweigerte, u. dasselbe deshalb seine Entlassung gab, brach der Aufstand vom 20. Juni 1792 aus. Später näherten sich einige Häupter dem Könige aufs Neue, u. nach dem Aufstande vom 10. Aug., welchem die Partei nicht fremd geblieben war, kamen die G. dem Namen nach wieder an die Spitze der Verwaltung, hatten aber ihren Einfluß bereits an die Jacobiner verloren u. waren nicht im Stande, den Aufstand vom 1. u. 2. September zu verhindern. In dem am 21. September 1792 zusammengetretenen Convent noch stärker als in der Gesetzgebenden Versammlung vertreten u. die äußerste Rechte bildend, hatten sie, obgleich in der Majorität, doch nicht mehr den Muth, offen für den König aufzutreten, stimmten sogar theilweis für dessen Hinrichtung u. suchten ihn später vergeblich durch Aufschub (Appellation ans Volk, die Vergniand mit glänzender Beredtsamkeit beantragte) zu retten. Oftmals des Einverständnisses mit den Royalisten angeklagt, setzten sie endlich im Februar 1793 die Anklage des Jacobinerchefs Marat durch, beschleunigten aber dadurch nur ihren eigenen Untergang, wurden am 3. Octbr. 1793 der Verschwörung gegen die Republik angeklagt, theilweis zum Tode verurtheilt u. 21 von ihren Mitgliedern am 30. Octbr. hingerichtet; 73 andere Mitglieder wurden eingekerkert, mehrere von ihnen noch später hingerichtet, während andere nur durch Selbstmord der Guillotine entkamen u. nur die wenigsten sich durch Flucht retteten. Nach dem Sturze der Schreckensherrschaft (9. Thermidor [27. Juli] 1794) traten sechs derselben wieder in den Convent. Das Nähere s.u. Frankreich, Gesch. VII. D) u. VIII. A). Vgl. Lamartine, Histoire des Girondins, 8 Bde., Par. 1847 (deutsch 8 Bde., Lpz. 1847–48); Griepenkerl, Die G. (Trauerspiel), Brem. 1852.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 366.
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