Guillotine

[764] Guillotine (spr. Gillotihn), die in der ersten Französischen Revolution in Frankreich eingeführte, auch in mehreren deutschen u. italienischen Staaten u. in Griechenland übliche Köpfmaschine. Die G. besteht aus zwei, oben mit einem Querholz verbundenen Säulen, in deren darin befindlichen Falzen ein schräg liegendes, durch ein in einer Kurbel gehendes Seil zu dirigirendes scharfgeschliffenes Eisen mit Nachdruck[764] u. Schnelligkeit herabfällt u. den, in dem Ausschnitt eines beweglichen Bretes, worauf der Verurtheilte stehend festgebunden u. dann mittelst eines, an dem Bret befindlichen Charniers niedergelegt wird, liegenden Kopf sicher vom Halse trennt. Die G. ruht auf vier Rädern u. kann leicht transportirt werden. Maschinen, welche das Köpfen verrichteten u. das Fehlschlagen der Hinrichtungen hinderten, waren von jeher üblich. Sie sollen eine persische Erfindung sein; andere waren früher unter dem Namen Mannya in Italien bei den Hinrichtungen der Adeligen gebräuchlich. Konradin von Schwaben wurde zu Neapel durch eine Köpfmaschine, die Welsche Falle genannt, hingerichtet. In Böhmen sollen im 13. Jahrh. ähnliche Maschinen bekannt gewesen sein, wenigstens im 17. Jahrh, wo der Maler L. Häring um 1650 auf einem Bilde die Apostel Jakobus u. Matthäus durch eine G. hingerichtet darstellt; auch in Deutschland seit dem 14. Jahrh., wo Hinrichtungen mit der Diele vorkamen. Diese bestand aus zwei Ständern, welche durch eine Leiste, auf die der Delinquent knieend den Kopf auflegte, verbunden waren. Zwischen diesen Ständern lief in Falzen eine andere, mit Blei sehr beschwerte Leiste, an welcher das scharfe Eisen angebracht war. Diese Leiste wurde dem Delinquenten auf den Hals, welcher auf der unteren Leiste lag, gelegt u. dann das Eisen mit einem schweren Hammer ihm durch den Hals getrieben. Im 17. Jahrh. kannte man in England unter dem Namen Gibbet (schottisch Maid, die Jungfer), eine der G. ähnliche Vorrichtung in Form einer 10 Fuß hohen Staffelei. Auf das 4 Fuß von der Erde entfernte Querholz legte der Verurtheilte den Kopf, der durch einen, von oben kommenden Balken niedergedrückt wurde, u. sobald der Henker den Strick, der die Axt hielt, abschnitt, fiel eine scharfe, durch ein Bleigewicht beschwerte Axt auf den Hals u. schnitt diesen durch. Zu Anfang des 18. Jahrh. gebrauchten die Holländer ähnliche Maschinen in Ostindien zur Hinrichtung der Sklaven u. in Frankreich wurde der Herzog von Montmorency 1632 in Toulouse mit derselben hingerichtet. Guillotin schlug 1769 der Nationalversammlung eine ähnliche Köpfmaschine vor, welche angenommen u. nach ihm G. genannt wurde. Die erste G. war fest stehend; sie wurde von dem Straßburger Claviermacher Schmidtverfertigt, auf dem Greveplatze zu Paris aufgestellt u. zuerst am 25. April 1792 bei der öffentlichen Hinrichtung des Straßenräubers Nic. Pelletier angewendet. Auch eine Haus-G., ganz von Stahl u. Eisen, um verurtheilte Kranke in ihrer Behausung hinrichten zu können, wurde in der Schreckenszeit der Französischen Revolution erfunden. Die G. hat sich, da mit ihr weniger leicht Fehlstreiche u. Quälereien vorkommen können u. da sie nur mittelbar die Hand eines Menschen zur Hinrichtung benutzt u. so dem menschlichen Gefühl weniger widerstrebt, im Gebrauch erhalten. Nachdem sie 1815 in dem ehemals zu Frankreich gehörigen preußischen, hessischen u. baierschen Rheinlanden (linkes Ufer), wo noch Französisches Recht gilt, beibehalten worden war, ist sie auch in neuerer Zeit unter dem Namen Fallbeil od. Fallschwert (s.d.) in mehreren anderen deutschen Staaten eingeführt worden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 764-765.
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