Fallschwert

[94] Fallschwert, eine seit 1853 zuerst im Königreich Sachsen eingeführte Hinrichtungsmaschine, ähnlich der französischen Guillotine. Das von dem Mechaniker Kleber in Dresden construirte F. hat ein Gewicht von 32 Pfund, mit dem daran befestigten Klotze von 60 Pfund u. hat beim Niederfallen einen Raum von 5 Ellen zurückzulegen. Um die Reibung des Klotzes mit den beiden Säulen, zwischen denen das Schwert herabzufallen hat, möglichst zu vermindern, ist die Mutterführung nicht, wie bei der französischen Guillotine, in die Säulen, sondern in den Klotz gelegt u. an den beiden inneren Seiten der Säulen eine glatte Eisenführung angebracht. Außerdem befinden sich an beiden Seiten innerhalb des Klotzes 2 Messingrollen, wodurch das schnelle Herabfallen noch sicherer u. noch mehr beschleunigt wird. Das F. selbst ruht auf einer eisernen Klappe, die sich, um das Aufziehen zu gestatten, zur Hälfte nach oben öffnet u. zur anderen Hälfte mit einer Auslösungsstange hebelartig in Verbindung steht. Der Hals des Verurtheilten kommt in einen Halsring zu liegen, dessen oberer Theil beweglich ist. Der letztere wird, wenn der Nachrichter den Strick zieht, welcher das Schwert in die Höhe hebt, gleichfalls mit in die Höhe gezogen. Nachdem der Delinquent auf das Ansnahmebret geschnallt worden ist, wird dasselbe auf einer Brücke so unter die Maschine gefahren, daß die Schultern des Verurtheilten an den unteren, festliegenden Theil des Halsringes anstoßen. Währenddem erfaßt der Scharfrichter den Strick u. läßt den oberen Theil des Halsringes etwas herab, ev ebt dann die Auslösungsstange etwa eine Viertelelle u. läßt den Strick der Hund entgleiten, worauf der Halsring sich wieder schließt u. das Eisen herabfällt. Der ganze Act erfordert ungefähr eine Minute. Außer Sachsen wurde das F. auch 1853 im Königreich Württemberg u. 1854 in Baiern eingeführt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 94.
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