Fronleichnamsfest

[761] Fronleichnamsfest (vom altdeutschen Fron, Herr, u. Leichnam, Leib, Festum Theophoriae, F. corporis Christi), das glänzendste Fest der Katholischen Kirche, zur Erinnerung an die Einsetzung des Altarsacramentes. Durch die heilige Juliana Falconieri, Priorin des Klosters in St. Cornelius bei Lüttich, zuerst angeregt, wurde es 1246 von dem Bischofe von Lüttich, Robert von Porata, für dessen Diöcese eingeführt. Ein allgemeines Kirchenfest wurde es jedoch erst durch die Bullen Urbans IV., des früheren Erzdiakons in Lüttich, vom Jahr 1264, u. Clemens V., vom Jahr 1311. Die Kirche hat dazu den Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitssonntage bestimmt, wo die Hostie in der Monstranz in glänzender Procession, welcher Fürsten u. andere Große mit unbedecktem Haupt beiwohnen, u. wo die Häuser u. Straßen, durch welche der Zug geht, mit Teppichen u. anderen Zierathen geschmückt sind, unter Gesängen u. Gebeten, außerhalb der Kirche umhergetragen u. an vier eigens hierzu errichteten Altären der Segen damit gegeben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 761.
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