Garben des Stahls

[922] Garben des Stahls, das eine Verfahren, dem entweder aus Roheisen durch Entziehen von Kohlenstoff gewonnenen Roh- od. Schmelzstahl, od. dem aus Schmiedeeisen durch Zuführung von Kohlenstoff erzeugten Cementstahl in seiner ganzen Masse eine größere Gleichmäßigkeit zu geben. In beiden Stahlsorten wechseln nämlich zufolge der Darstellungsweise härtere (kohlenstoffreichere) mit weicheren (kohlenstoffärmeren) Partien ab; eine innigere Mischung der verschiederen Partien durch Schmelzen liefert den Gußstahl, eine gleichmäßigere Vermengung derselben durch wiederholtes Ausschmieden u. Schweißen den Gärbstahl. Beim Gärben schmiedet man den Stahl zuerst in 2 Fuß lange, 1; Zoll breite u. 1 bis 11/2 Linien dicke Schienen od. Platten aus, legt sechs bis acht od. noch mehrere derselben aufeinander zu einem Bündel (Garbe, Zange), umwindet sie mit einer dünnen Stahlstange, erhitzt sie bis zum Weißglühen u. schmiedet sie zu einem quadratischen Stabe aus. Soll der Stahl noch weiter verfeinert werden, so haut man die Stäbe in der Mitte ein, biegt sie zusammen u. schweißt sie zum zweiten, selbst zum dritten Male zusammen u. streckt sie. Jedoch vermindert ein zu häufiges Glühen mehr u. mehr den Kohlenstoffgehalt u. zugleich die Härte, bewirkt also eher Verschlechterung als Verbesserung. Abgang bei jedem Mal Schweißen 6 bis 12 Procent. Besonders wichtig ist die Auswahl der Stäbe beim Zusammenlegen (Setzen) derselben zu Garben in dem Falle, wenn man Stahl mit den für einen bestimmten Zweck (z.B. zur Verarbeitung zu gewissen Werkzeugen) nöthigen Eigenschaften erzeugen will. Eben so müssen die Stäbe sorgfältig geschweißt werden, damit sich später beim Härten nicht Splitter loslösen. Der Gärbstahl besitzt wegen seines sehnigen Gefüges große Zähigkeit u. ist schweißbar, steht aber dem nicht schweißbaren Gußstahle an Gleichmäßigkeit nach. Die Engländer ahmten das Gärben den deutschen, bes. den norddeutschen Stahlsehmieden nach, u. daher führt der Gärbstahl in England auch den Namen deutscher Stahl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 922.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika