Geheimlehre

[60] Geheimlehre, 1) Lehren einer Religionsgesellschaft od. eines philosophischen Systems, welche nicht allen, sondern nur einem erwählten, bes. befähigt erachteten Theil der Mitglieder bekannt gemacht werden. In der alten christlichen Kirche entstand namentlich in Alexandrien, wo man sich an heidnische Mysterien u. an die Neuplatonische Mystik anschloß, eine Art G., indem man das Heiligste nicht der Schrift anvertrauen u. unter die Uneingeweihten bringen wollte; man nannte diese G. Disciplina arcani (s.d.); vgl. Mysterien u. Esoterisch; 2) meist nur einzelnen Personen, bes. den Priestern einer Religionspartei, bekannte Lehren, z.B. die Kabbala der Juden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 60.
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