Geldkasten

[105] Geldkasten (Geldschrank), Kasten von Holz, mit eisernen Beschlägen u. starkem, wo möglich sehr künstlich zu öffnendem Schlosse, od. von Eisenblech, auch wohl verwahrt, zur Aufbewahrung des Geldes. Der G. ist in den Wänden od. auf dem Fußboden der Zimmer so befestigt, daß er nicht weggetragen werden kann. Um den Inhalt von Geldkästen vor der Zerstörung bei etwa ausbrechender Feuersbrunst zu sichern, hat man besondere Vorrichtungen getroffen, s. Feuerfest B) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 105.
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