Gendarmes

[138] Gendarmes (fr., spr. Schangdarm), im 15. Jahrhundert die Ritter, welche immer den Kern der Reiterei ausmachten u. deren jeder einen Pagen od. Diener (Valet), einen Knappen (von seinem kurzen Seitengewehr Coutillier genannt) u. drei Armbrustschützen (Archers) bei sich hatte. Aus ihnen[138] errichtete König Karl VII. von Frankreich 1445 die Compagnies d'ordonnance, aus 1 Hauptmann, 1 Lieutenant, 1 Standartführer (Guidon), 1 Wachtmeister u. 100 Lanzen, jede zu 6 Mann, also aus 600 Mann bestehend. Mit der Ritterschaft verschwanden auch diese G. bei den Heeren; gleichwohl erhielt sich (in Frankreich bis zur Revolution u. in Preußen bis 1806) der Name G. für einen Theil der schweren Cavallerie. In der neuern Zeit bilden die G. bei allen Mächten ein Polizeicorps, welches theils im Dienste der Civilbehörden die Polizei im Frieden unter militärischen Formen versieht, theils im Kriege der operirenden Armee folgt, um die Armeepolizei auszuüben; dieser letztere Theil wird in kleinen Abtheilungen den Hauptquartieren zugetheilt u. führt den Namen Armee od. Corps-Gendarmerie; in Preußen versieht sie auch den Dienst der Ordonnanzen bei den Generalen. Die G. unter den Civilbehörden werden bisweilen auch Land-G. genannt Man theilt die G. in berittene u. Fuß-G.; ergänzt wird die Truppe meist aus den Unteroffizieren der Armee. Die französischen G., welche in der Revolution aus der ehemaligen Maréchaussée gebildet wurden, standen im Treffen hinter der Fronte, um die Versprengten wieder in ihre Reihen zu treiben. Das Hauptgesetz über sie vom 28. Germinal des Jahres VI (1706) ward 1801 vervollständigt. Sie genossen großes Ansehen u. wurden nach zehnjähriger tadelloser Aufführung aus dem Heere gewählt. Selbst der General mußte ihnen, wenn sie ihn bei Excessen betrafen, den Degen geben; Widersetzlichkeiten gegen sie waren hoch verpönt, dagegen hatten sie auch große Verantwortung. Gewiß waren sie das ausgezeichnetste Corps der französischen Armee. Nach ihnen wurden um 1809 auch in Preußen, Baiern, Sachsen etc. G. gebildet, zum Theil nur aus früheren Einrichtungen (die zu derselben verwendeten Leute hießen Landdragoner, Polizeihusaren etc.) umgeändert. Seitdem sind fast alle Staaten mit ähnlichen Einrichtungen vorgegangen. Österreich hat erst vor wenig Jahren seine G. neu organisirt, u. zwar in einer Weise, daß dieselben in einem Kriege eben so gut als Elitetruppe benutzt werden können, wie im Frieden zur polizeilichen Aufsicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 138-139.
Lizenz:
Faksimiles:
138 | 139
Kategorien: