Gimborn

[357] Gimborn, 1) sonst Kreis im preußischen Regierungsbezirk Köln, jetzt Gummersbach; 2) vormalige freie reichsunmittelbare Grafschaft im Westfälischen Kreise, 5 QM., 15,000 Ew.; brandenburgisches Lehn, bis 1783 dem Fürsten von Schwarzenberg gehörig, von welchem sie der Graf von Walmoden kaufte, der wegen derselben Sitz u. Stimme auf dem Reichstage im westfälischen Grafencollegium hatte; wurde später Standesherrschaft unter großherzoglich bergischer u. durch die Wiener Congreßacte unter preußischer Hoheit; 1818 verkaufte der Graf von Walmoden diese Standesherrschaft an die Krone Preußen; 3) Schloß darin, mit dabei gelegenem kleinen Dorfe u. Eisenhammer; 50 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 357.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika