Gohier

[441] Gohier (spr. Goieh), Louis Jerôme, geb. 1746 zu Samblancey in Touraine, war zuerst Advocat in Rennes u. nahm dann eifrigen Theil an der Revolution; 1791 von dem Departement Ille u. Vilaine in die Gesetzgebende Versammlung gewählt, zeichnete er sich dort als eifriger, aber maßvoller Freund der Staatsreformen aus u. wurde zu der Commission gewählt, welche des Königs Papiere untersuchte, da aber sein Urtheil zu gemäßigt war, so wurde er nicht in das Parlament gewählt, wogegen ihn der Justizminister Garat 1792 zum Generalsecretär seines Ministeriums ernannte. Nachdem Garat das Ministerium des Innern übernommen hatte, erhielt G. 1793 das der Justiz, trat aber bald wieder zurück u. wurde Präsident eines Civiltribunals, dann des Cassationshofs; 1799 trat er an Treilhards Stelle in das Directorium, wurde aber durch die Revolution vom 10. Nov. (19. Brumaire) im Palais Luxemburg verhaftet u. dann in seine Heimath entlassen. Er lebte nun auf seinem Gute Eaubonne bei Montmorency zwei Jahre in gänzlicher Zurückgezogenheit, alle Anerbietungen Bonapartes zurückweisend. Später wurde er Generalconsul in Holland; nach der Vereinigung desselben mit Frankreich zurückberufen, lebte er in der Nähe von Paris, wo er 1830 starb. Er schr.: Le couronnement d'un roi (dramatische Allegorie), Rennes 1773, 2. Aufl. 1823; La mort de César (Tragödie nach Voltaire), 1794; Memoires de L. J. G., Par. 1823, 2 Bde.; Un mot sur les procès intenté par la famille Lachalotais, ebd. 1826.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 441.
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