Internuntĭus

[946] Internuntĭus (lat.), 1) Botschafter, Geschäftsträger; [946] 2) Gesandter zweiten Ranges, welchen der Papst an Republiken u. Höfe sandte, wo wegen Geringfügigkeit der Geschäfte kein Nuntius nöthig war; 3) der österreichische Gesandte am türkischen Hofe, da Österreich mit der Pforte früher nur Waffenstillstand schloß u. daher nur einen einstweiligen Geschäftsträger dort unterhielt; später 4) Titel des wirklichen Gesandten. Internuntiatur, diese Würde u. die Dauer derselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 946-947.
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