Köthe [1]

[746] Köthe, 1) so v.w. Schrank; 2) so v.w. Taubenkästen; 3) das untere Ende des Schienbeins des Pferdefußes. Hier bildet sich mit dem Fesselknochen das Köthengelenk, zu welchem noch zwei Sesamknochen als Köthenbeine gehören, welche zwei Sehnen der Fessel zur Unterlage u. Anspannung dienen u. die Fußbeugesehne zwischen sich durchgehen lassen. Die K., mit langen Haaren (Köthenhaaren, Köthenzopf) besetzt, darf weder zu klein noch zu groß, noch allzusehr schief gestellt, doch auch nicht gerade sein; lenkt sich gar der Fesselknochen rückwärts, so nennt man ein solches Pferd überköthig. Die K. ist leicht Verletzungen u. Schäden ausgesetzt, so Köthenbeulen od. Köthenknoten Köthengeschwulst, Köthengeschwür, Köthenschwielen Köthenverrenkung etc Köthenlahm ist ein Pferd, welches wegen eines dieser Fehler lahm geht; Köthensteif ist es, wenn die K. ihre Beweglichkeit verloren hat. An die K. wird zuweilen bei weiten Reisen zur Sicherung eine Hülle von weitem, starkem Leder (Köthling) geschnallt; bes. in England im Gebrauch.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 746.
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