Kadi

[210] Kadi (arabisch), Richter, Rechtsgelehrter; bei den Muhammedanern der Titel der Unterrichter; sie gehören gleich den Mollahs (Oberrichtern) zur höheren Geistlichkeit u. haben viel Gewalt über Leben, Tod u. Eigenthum der Unterthanen. In großen Städten hat jedes Viertel seinen K. u. Naib (Justizulema); ihr Bezirk Kaditisk. Kadi Naibi, Dorfrichter. Kadi Weliki, Stellvertreter des Kadi. Kadileskier, die beiden höchsten türkischen Justizbeamten u. Oberrichter, früher blos in Militär-, jetzt auch in Civilsachen, nächst dem Großwesir u. Mufti. Sitz: im Frieden zu Constantinopel, wo sie Sitz u. Stimme im Divan haben; im Kriege aber bleibt nur einer daselbst, der andere begibt sich zur Armee, u. die Reihe trifft einen od. den andern, je nachdem die Armee in od. außer Europa steht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 210.
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