Kanzleischrift

[288] Kanzleischrift, im Gegensatz, zur Currentschrift eine größere regelmäßige starke deutsche Schrift; sie entstand im Mittelalter, wo man das Schnörkelichte liebte, nach u. nach aus der lateinischen Schrift; doch ist die jetzt gewöhnliche K. von der früheren Mönchsschrift verschieden. Sie ist die Grundlage der deutschen gedruckten u. Currentschrift; sie wurde sonst in den Kanzleien, wird aber jetzt nur noch bei den ersten Zeilen einer Ausfertigung u. anderer wichtigen Schriften gebraucht, doch so, daß die Buchstaben in jeder tieferen Zeile kleiner gemacht werden. Auch im Französischen u. Englischen gebraucht man jetzt noch zuweilen die K. Eine besondere Art K. ist die Fracturschrift. In neuerer Zeit hat man die K. auch gegossen u. mit u. ohne Verzierungen zum Drucke von Titeln, Ankündigungen etc. verwendet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 288.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika