Karde

[300] Karde, 1) so v.w. Kardendistel; 2) so v.w. Kratze od. Krempel; Grobkarde, so v.w. Vorkratze od. Reißkrempel; Auskarde od. Reinkarde, so v.w. Feinkrempel. In Bezug auf die Breite des Krempelbeschlags unterscheidet man einfache K-n (18 Zoll) u. Doppelkarden (3 Fuß); über Doppelkarden in anderer Bedeutung, vgl. Kratze II. 1); 3) Werkzeug, womit wollene Zeuge gekardet (gerauhet), d.h. die Haare derselben aufgekratzt u. zum Scheren vorbereitet werden. Es wird aus den Samenköpfen der Kardendistel gemacht, deren Stiele für die Handrauherei in einem hölzernen Kreuze (Kardenkreuz) befestigt werden; dasselbe besteht aus zwei rechtwinkelig über einander geschobenen, 11 Zoll langen Holzstäbchen u. enthält gewöhnlich 16 K-n in zwei über einander stehenden Reihen, in drei von den Armen des Kreuzes werden die K-n befestigt u. der vierte dient als Handgriff. Wenn die K-n auf der einen Seite abgenutzt sind, werden sie umgewendet. Hat sich zu viel Wolle in die K-n gehängt, so werden sie mit einem Kamme von Draht (Kardenausstecher) od. mit einem feilenartig bearbeiteten Stück Eisen in einem Hefte (Kardenräumer) gereinigt. Bei den Rauhmaschinen (s.d.) sind die Kardendisteln in 12–16 Doppelreihen in der Kardentrommel, welche 21/2–3 Fuß im Durchmesser u. etwas breiter als das zu rauhende Tuch ist. Die Versuche die Kardendisteln durch Metallkarden, d.h. durch Beschläge von dünnen Eisendrahthäkchen (ähnlich wie bei den Krempeln) zu ersetzen, hatten wenigstens für seine Tuche keinen günstigen Erfolg; vgl. Rauhen. Sie werden von den Tuchmachern selbst od. von unzünftigen Personen (Kardensetzern) verfertigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 300.
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