Kielholen

[471] Kielholen, 1) ein Schiff mittelst eines Bullens, Pontons od. eines am Ufer stehenden Krahnes so auf die Seite legen, daß der unterste Theil des lebendigen Werks über dem Wasserspiegel zu stehen kommt. Kommt der Kiel ganz außer Wasser zu stehen, so nennt man es den Kiel flossen. Die Aufholer (starke Taue an den Masten des Pontons) od. die Grundtaue, welche unter dem Kiele genommen werden, verhindern das Kentern (s.d.) desselben. Das K. wird in letzter Zeit durch die Trockendocks entbehrlich gemacht. 2) Eine bes. in früherer Zeit sehr gebräuchliche Strafe auf Kriegsschiffen, welche darin bestand, daß der Verbrecher mittelst eines Taues, welches ihm um den Leib gebunden u. unter den Kiel des Schiffes durchgeleitet war, von der Nocke einer Raa herabgelassen u. schnell unter dem Schiffe durch bis zur Höhe der andern gezogen ward; dort ließ man ihn wieder fallen u. zog ihn so einige Male hin u. zurück. Sollte die Strafe gemildert werden, so ließ man ihn langsamer ziehen u. holte das Tau, das unter dem Kiele durchgeht, nicht straff an; sollte die Strafe verschärft als Todesstrafe gelten, so ward das Tau knapp an die Flanken des Schiffes gespannt, wodurch oft schon beim ersten Durchholen Kopf u. Glieder des Delinquenten am Kiel zerschmettert werden. Eine geringere Strafe ist das Laufen lassen, wo der Mann von einer Raa herabgeworfen wird, mit den Händen über den Kopf zusammengebunden, an den Flißen hat er Gewichte u. fällt so mit großer Schnelligkeit bis zu einer gewissen Tiefe, von der ihn ein Jolltau wieder an die Oberfläche des Wassers bringt; dieses wird mehrere Male wiederholt, je nach dem Maße des Vergehens.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 471.
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