Koppel

[710] Koppel, 1) so v.w. Degengehenk, s.u. Degen1); 2) (Koppelband, Koppelriemen), lederner Riemen, woran die Jagd- od. Rüdenhunde geführt werden; daher Koppelbändig, von jungen Hunden, welche daran gewöhnt sind, sich am Koppel ruhig führen zu lassen; 3) so v.w. Halsband 3); 4) (Koppelhunde), zwei od. mehrere, mit einem Hundekoppel vereinigte od. zusammengehörige eigentliche Jagdhunde; 5) Reihe hinter einander zusammengebundner Pferde, indem u. an das eine Ende eines Klöppels an den Schweif des vorhergehenden u. das andere Ende desselben an die Halfter des nachfolgenden Pferdes bindet; 6) Strick, womit zwei Pferde auf der Weide an einander gebunden werden, damit sie nicht so leicht entlaufen können; 7) das Zweien od. Mehreren gemeinschaftlich zustehende Recht einen Gegenstand zu benutzen, od. auch 8) dieser Gegenstand selbst; daher Koppelfischerei, Koppelhut etc., s.u. Hutungsgerechtigkeit; 9) so v.w. Koppelwirthschaft, s.u. Feldsysteme B); 10) eingezäunter Platz; 11) so v.w. Copula 3), s.u. Orgel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 710.
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