Laudatĭo

[154] Laudatĭo (lat.), 1) Lob, Lobrede; 2) (L. funĕbris), röm. Ant.), Leichenrede auf einen verdienten Bürger; wurde auf dem Forum gehalten, wo bei dem Leichenbegängnisse der Leichenzug still hielt; 3) Adresse der Provinzialen an den Senat, worin diese den abgehenden Statthalter lobten; 4) schriftliches Zeugniß, welches zu Gunsten eines Beklagten vor Gericht abgegeben wurde; 5) L. auctōris, s. Auctor 4). Der Verfasser einer L. hieß Laudātor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 154.
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