Leichenrede

[240] Leichenrede, Rede, welche bei einem Leichenbegängnisse gehalten wird. Man unterscheidet: a) Sermon, Rede, entweder in einer auf dem Gottesacker eigens dazu errichteten Halle, od. am Grabe[240] od. in der Kirche am Altar; b) Abdankung (Parentation, Standrede), im Hause od. Hofe des Verstorbenen gehalten, eigentlich ein Dank der Nachgelassenen an die Leichenbegleitung, wobei unter Berücksichtigung des Orts die Lebensumstände des Verstorbenen erwähnt werden; c) Leichenpredigt, in der Kirche gehalten, welche die Form einer anderen Predigt hat, in welcher daher ein biblischer Spruch od. der Vers eines bekannten Liedes als Leichentext zu Grunde gelegt wird. Gedächtnißpredigten sind solche in Folge eines Todesfalls gehaltne Predigten, welche einige Zeit nach dem Tode gehalten werden, entweder wenn bei der Beerdigung des Gestorbenen kein öffentliches Leichenbegängniß Statt finden konnte od. überhaupt bei dem Tode des Landesherrn im ganzen Lande, auch bei dem Tode eines Kirchenpatrons in den von ihm abhängigen Kirchen. Vgl. Müller, Magazin für Leichenreden, ebd. 1745–1805, 10 Bde.; Kottmeier, Texte u. Materialien zu Religionsvorträgen bei Sterbefällen, ebd. 1797–1802, 3 Bde., 2. Aufl. des 1. u. 2. Bandes 1807 f.; Florey, Stimmen an Gräbern u. v. a. meist in Sammlungen von Casualreden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 240-241.
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