Lebkuchen

[197] Lebkuchen, Art seiner haltbarer Kuchengebäcke von länglich viereckiger Form, aus seinem Mehl, Honig (Braune L.) od. Zucker (Weiße L.), Mandeln, seinen Gewürzen, Citronat. In Deutschland werden die aus Nürnberg für die besten gehalten, wo ihre Verfertiger (Lebküchler) eine eigene Zunft bilden. Vgl. Pfefferkuchen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 197.
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