Citronāt

[163] Citronāt, in Stücken geschnittene u. mit Zucker eingemachte Citronate (s.d. unt. Citronenbaum u. unt. Citronen), mit dickerem Fleische; diese werden einige Zeit in Salzwasser eingeweicht u. in diesem bis zum Aufwallen an das Feuer gebracht, dann mit zerschmolzenem Zucker od. Syrup übergossen u. auf verschiedene Weise zum Verbacken od. Verschicken vorbereitet. Man hat feuchten u. trockenen C. Er wird als Leckerei gegessen, od. als Gewürz u. Zuthat zu Backwerken (Pfefferkuchen u. dgl.) od. sonst auch von Conditoren u. in den Apotheken zu Magenmorselle gebraucht. Es wird C. auch eingesalzen von Sicilien aus versendet u. zu Confituren benutzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 163.
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