Pfefferkuchen

[939] Pfefferkuchen, Gebäck, zu welchem außer Pfeffer noch anderes u. feineres Gewürz u. für die gemeinen Sorten (Braune P.) Honig, od. auch für gewöhnliches Gebäck Syrup, für die feineren (Weiße P.) Zucker kommt. Mit dieser Zuthat wird für gröbere Sorten Roggen-, für feinere Weizenmehl durchgeknetet u. in verschiedenen Formen, meist als platte viereckige Kuchen, mit od. ohne eingemengte Mandeln, Citronat etc., gebacken. Die seinen Sorten führen auch den Namen Lebkuchen (s.d.). Eine gröbere Sorte in dicken Kuchen dient nur zum Küchengebrauch für Saucen etc. Guter Mastrichter P. heißt Heiligenmaker. Die schlechten Sorten werden auch für Kinder in allerhand Figuren darstellende Pfefferkuchenformen gedruckt (Pfeffermänner) u. theilweis vergoldet od. versilbert. Die P. bäckt der Pfefferkuchenbäcker.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 939.
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