Münzbeamte

[544] Münzbeamte, die bei einer Münze angestellten Beamten; dazu gehören der Münzdirector welcher die Oberaufsicht über das ganze Münzwesen eines Landes od. einzelne Münzanstalten hat; der Münzmeister, der alle Arbeiten bei einer Münze od. auch nur das Prägen leitet (in Österreich gibt es Erbmünzmeister, welches Amt in der Familie der Grafen von Spritzenstein erblich ist; in Böhmen[544] gibt es einen obersten Münzmeister, welcher die Aufsicht über das Münzwesen u. die Bergwerke des Landes hat); der Münzwardein hat das Gold u. Silber zum Ausprägen der Münzen bis auf eine gewisse Feinheit zu reinigen, auch die einzelnen Münzstücke nach Schrot u. Korn zu prüfen u. das Beschicken des Metalls zu besorgen; der Münzschreiber führt das Rechnungswesen bei einer Münze. Auch Stempelschneider, welche das Schneiden der Münzstempel besorgen, gehören zu ihnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 544-545.
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