Minnigerode

[302] Minnigerode, Ludwig, geb. 1773 zu Alsfeld im Darmstädtischen, war erst Advocat in Gießen u. dann Justiz- u. Polizeiamtmann in Kleeberg, wurde 1802 Mitglied der Organisationscommission, welche die Länder übernahm, durch welche Hessen-Darmstadt im Luneviller Frieden entschädigt wurde, 1804 Director der Regierung im hessischen Antheil von Westfalen, 1815 Director u. später Präsident des Hofgerichts in Darmstadt u. 1829 zugleich Mitglied des Staatsraths; 1834 wurde er pensionirt u. st. 1839. Er verfaßte die Organisationsdecrete von 1803 u. schr.: Beitrag zur Beantwortung der Frage: Was ist Justiz- u. was ist Administrativsache? Darmst. 1835; Bemerkungen über den Stand der Gesetzgebung u. Jurisprudenz in Deutschland, ebd. 1836.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 302.
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