Nachrechen

[631] Nachrechen, 1) das Geschäft nach der Ernte, wo die auf dem Felde liegen gebliebenen Ähren zusammengerecht werden. Es unterscheidet sich von dem Harken dadurch, daß es gewöhnlich von Frauen u. mit dem Handrechen geschieht; 2) bei dem Getreide-, Heu- u. Kleeeinfahren das Zusammenrechen der Schoberstellen u. des Ortes, wo der Wagen gestanden hat; 3) in Schlesien die Nachlese von Getreide u. Futter auf den Domainen, machte ehemals eine Art Naturalbesoldung für Dorfbeamte u. Schulmeister aus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 631.
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