Nackt

[637] Nackt, 1) von Kleidungsstücken entblößt, daher Nacktheit; 2) in Kunstwerken die unbekleideten Körpertheile, mit Ausnahme des Gesichts u. der Hände; in der Darstellung des Nackten haben sich sowohl hinsichtlich der Form, als der Farbe die seinen Unterschiede verschiedner Kunstschulen von jeher kund gegeben. Das Nackte tritt in der Plastik mehr in den Vordergrund als in der Malerei, u. daher ist das Studium desselben eine Hauptaufgabe[637] des Bildhauers, weil die Kenntniß der reinen Form selbst da nothwendig ist, wo die Figur bekleidet dargestellt werden soll; in der Malerei tritt das Nackte deshalb mehr zurück, weil die Hauptaufgabe dieser Kunst die Darstellung des Geistigen im Menschenantlitz ist; 3) von Thieren, ohne die ihnen zukommende Körperhülle (Haare, Federn etc.); 4) (Bot.), nicht mit Haaren, Borsten u. dgl. besetzt; 5) von Feldern, Hügeln, unbebaut, unbewachsen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 637-638.
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