Ort [1]

[384] Ort (das O.), 1) eine gewöhnlich niedrige Strecke, welche man in den Berggruben macht, um Erz zu gewinnen, Wasser u. böse Wetter abzuleiten; sind sie breiter als hoch, so heißen sie breite Örter; sind sie 1/2 Lachter hoch, Sitzörter, weil der Hauer (Orthäuer) sitzend arbeiten muß; sie werden bisweilen verzimmert, auch im Finstern od. der obern Seite gewölbt gehauen (gewölbter) O.). Daher: O. angeben, eine Strecke od. ein Ort im Grubenbau anlegen; O. abziehen od. messen, den Punkt mit Hillse der Markscheidekunst bestimmen, nach welchem eine Strecke zugetrieben werden muß; mit dem O. auffahren, Örter anstellen, ein schmales, niedriges O. (Versuchsort), treiben, um einen etwa durch eine Verwerfung verlorenen Erzgang wieder aufzufinden; Örter sind eingekommen, wenn zwei gegen einander getriebene Strecken richtig zusammengetroffen sind; O. treiben, eine Strecke od. einen Stollen verlängern; O. u. Gegenort treiben, von einem Punkte aus einen Stollen vor- u. rückwärts verlängern; O. überhauen, eine Strecke zu hoch machen; 2) das Ende einer Strecke; 3) die Spitzen des Bergbohrers u. des Bergeisens, eine Spitze sitzt in der Mitte u. vier andere in den vier Ecken; daher Örter aus schmieden, sie scharf machen, wofür das Örtergel an den Bergschmied bezahlt wird; 4) so v.w. Ahle od. Pfriemen; 5) das Ende einer Sache; 6) so v.w. Kante, Ecke, Winkel; 7) Landspitze am Zusammenfluß zweier Flüsse; 8) ein Stück eines Waldes od. Reviers. 9) der vierte Theil; daher a) Viertel mehrer Münzen, so Reichsort l (Ortsthaler), Sechsgroschenstücke od. 1/4 Thlr. Spec. (8 gGr.); der halbe Reichsort (Örtchen), Dreigroschenstücke; Ortsgulden, 1/4 Gulden; Ortskrone, 1/4 Kronenthaler; Ortsgroschen = 3 Pf., im Mecklenburgschen vor dem großen Groschen = 41/2 Pf.; b) (Örtchen), Gewicht, im Hanöverschen 1/4 Quentchen; c) der vierte Theil eines Maßes, z.B. in Lübeck des Quartiers, in Oldenburg = 1/4 Kanne.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 384.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: