Pillen

[135] Pillen (Pilulae), 1) aus einem steifen u. zähen Teige geformte Kügelchen von Pfefferkorns- bis Erbsengröße, welche ganz verschluckt u. bes. dann vorgeschrieben werden, wenn scharfe, übelschmeckende, in kleiner Gabe wirksame Stoffe gegeben werden sollen. Sonst hatte man in den Apotheken eine sehr große Anzahl von Magistralformeln zu P. (z.B. Pilulae angelicae [s. u. Beyer], P. perpetuae [s. u. Antimon, Chem.), jetzt werden sie fast durchgehends, nach der, dem vorliegenden Krankheitsfall angepaßten Verordnung des Arztes angefertigt. Einzelne noch gangbare Formeln sind in den die betreffenden Arzneistoffe abhandelnden Artikeln angeführt. Zu den P. wird die Pillenmasse eigentlich vollständig vorgeschrieben, u. der Arzt muß darauf sehen, daß die Arzneistoffe in einem solchen Verhältnisse zu einander stehen, daß die Masse die geeignete Consistenz erhält; ist dies nicht der Fall, so darf der Apotheker selbst bestimmen. Die P. werden mit der Pillenform (Pillenmaschine) getheilt, welche aus zwei Theilen, an deren jedem ein caunelirtes Stück Eisen od. für metallische, scharfe u. stark riechende Stoffe, Buchsbaumholz (od. Horn) mit 30 Rinnen befindlich ist, welche so aufeinander liegen, daß 30 runde Kanäle gebildet werden. Bei dem Formiren der P. wird ein Theil, u. zwar zu eingranigen P. 1/2 Drachme, zu zweigranigen P. 1 Drachme der Masse, in ein gleich dickes, der Länge der cannelirten Eisenplatten entsprechendes Stäbchen ausgerollt, dann zwischen denselben mit mäßige Druck hin- u. herbewegt, 30 P. durch die scharfen Kanten der Rinnen abgeschnitten u. nöthigenfalls noch mit den Fingern rund gedreht. Sonst war dazu das Pillensignetchen, ein 6 Zoll langes, 1/2 bis 1 Zoll breites Messing- od. Silberblech, in welches auf der einen Seite 30, auf der andern 60 gleichweite Zähne eingeschnitten waren, gebräuchlich. Indem man dasselbe auf einen, eine Drachme schweren, gleichförmig zu einem Cylinder ausgerollten Theil der Pillenmasse mit einer gezähnten Seite drückte, so bezeichnete man die Abtheilung von ein- od. zweigranigen P., welche dann mit dem Messer abgeschnitten u. rund gedreht wurden; 2) (Her.), so v.w. Eidotter 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 135.
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