Platten [1]

[200] Platten (Plätten), 1) Manipulation in Hauswirthschaften, wodurch die feinere Wäsche (Plattwäsche) geglättet wird; es geschieht mittelst der Platte, einem Instrument, bestehend aus zwei Messingplatten, deren unterste ganz glatt ist, auf der obern befindet sich zwischen zwei Ständern ein hölzerner Griff; zwischen die Platten wird eine glühende Eisenplatte (Plattstahl, Bolzen) gesteckt. Die zu trockene Wäsche wird vor dem P. durch Besprengen[200] wieder etwas angefeuchtet (Einsprengen) u. bei der Arbeit auf ein wollenes od. leinenes Tuch (Platttuch), od. auf ein flaches Polster (Plattkissen), od. auf ein langes, schmales u. mit Fries belegtes Plattbret gelegt; vgl. Bügeleisen u. Glockeisen; 2) (Lohgerb.), von den gefällten Eichenbäumen die Rinde abschälen; 3) so v.w. Drahtplätten, s. u. Draht 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 200-201.
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