Rechtsbuch

[884] Rechtsbuch, Bezeichnung für eine Anzahl im Mittelalter entstandener Privatsammlungen geltender Rechtssätze, durch welche dem Richter die Urtheilsfindung erleichtert werden sollte. Das hauptsächlichste dieser Rechtsbücher ist der Sachsenspiegel (s.d.), neben ihm gehören dahin der Schwabenspiegel (s.d.), das sog. Kleine Kaiserrecht, das Sächsische Weichbildrecht, der vermehrte Sachsenspiegel od. das R. nach Distinctionen (Buch der Ausscheidungen), das R. Ruprechts von Freisingen, das R. von Eisenach, das R. des Eisenachers Stadtschreibers Purgold, die sog. Magdeburger Fragen u.a. Vgl. Haneger, Verzeichniß deutscher Rechtsbücher des Mittelalters u. ihrer Handschriften, 2. Ausg. Berl. 1856.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 884.
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