Reichsglieder

[950] Reichsglieder, sonst die Großen, welche zwar Theilhaber es Deutschen Reiches waren, aber nicht Sitz u. Stimme auf dem Reichstage hatten, so mehre italienische Fürsten, wie Mantua, Savoyen, Mailand, mehre polnische Große, welche den Reichsfürstentitel erhalten hatten, u. die freie Reichsritterschaft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 950.
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