Rotte [1]

[400] Rotte, 1) eigentlich eine Anzahl zusammengekommener Thiere, so eine Anzahl Schwarzwild, Wölfe etc.; vgl. Rudel; 2) bei den Fleischern in mancher Gegend ein Paar zum Schlachten bestimmte Thiere verschiedener Art, z.B. ein Rind u. ein Schöps; 3) eine Anzahl zu einem besonderen Zweck od. zu einem Ganzen vereinigter Personen, z.B. beim Deichbau u. in verschiedenen anderen Fällen eine Abtheilung Arbeiter, welche unter einem Aufseher (Rottmeister) stehen; dann 4) bei Bürgermilizen Abtheilungen einer Compagnie, welchen ebenfalls ein Rottmeister vorsteht; 5) in der Schlachtordnung aller Truppentheile die hintereinander stehenden Mannschaften, während die nebeneinander stehenden das Glied bilden; die Infanterie ist meist zu R-n von 3 Mann formirt, sonst standen 10–12 Mann hintereinander; stehen zwei R-n hintereinander, so heißt die R. Doppelrotte, fehlt 1 od. 2 Mann, so heißt eine solche R. blinde R.; 6) eine Anzahl Personen, welche sich in sträflicher Absicht, zu einem ordnungswidrigen Unternehmen vereinigen, z.B. die Rotte Korah, s.u. Korah; auch 7) Secte, Parteiung in religiösem Sinne; 8) eine Deichgegend, welche nach Morgen eingetheilt ist; 9) so v.w. Rotolo.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 400.
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