Schleifmaschine

[229] Schleifmaschine, 1) Maschine, worauf schneidende Werkzeuge geschliffen werden. An einem Gestelle ist ein Schnurrad angebracht, welches mittelst einer Kurbel od. eines Fußtritts wie ein gewöhnliches Spinnrad herumgedreht wird. Die Schnur läuft über eine kleinere Holzscheibe, auf deren Achse kleinere Schleifsteine od. hölzerne, mit Leder überzogene Polirscheiben gesteckt u. schnell umgedreht werden. Bisweilen ist an dem Gestelle noch eine Welle mit einem größeren u. gröberen Steine angebracht, welche entweder durch eine besondere Kurbel, od. ebenfalls mittelst des Schnurrades herumgedreht werden kann. Über dem Gestelle ist ein Gefäß mit Wasser, woraus ein dünner Wasserstrahl auf die Schleifsteine geleitet werden kann. In Städten haben bisweilen die Schleifer ihre Werkstatt in einem kleinen Häuschen (Schleifhütte), welches auf einem öffentlichen Platze, meist neben Brunnen angelegt ist. Die Schleifer, welche herumwandern u. Jahrmärkte beziehen, haben die S. auf einer Art Schubkarren (Schleiferkarren) errichtet. 2) Maschine, welche das Schleifen ganz selbstthätig besorgt; es muß dabei entweder das Arbeitsstück an dem Schleifsteine, od. letzterer an ersterem hinbewegt werden; 3) so v.w. Lapidär; 4) Maschine zum Schleifen gebrannter Thonwaaren, bes. guter Kacheln; letztere werden in einem Rahmen über dem Schleifsteine befestigt u. durch Gewichte auf dieser aufgedrückt, während der Stein sich dreht u. Sand dazwischen gegeben wird; 5) Maschine, mit welcher die verschiedenen Edelsteine u. kurze Stahlwaaren, als Uhrketten, Schnallen u. dgl., auch Spiegel mittelst besonderer Schleifscheiben geschliffen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 229.
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