Stanze [1]

[690] Stanze, 1) Werkzeug, womit man eine Verzierung[690] in einen aus Metallblech gefertigten Gegenstand eindrückt; sie besteht gewöhnlich aus einem cylindrischen od. prismatischen Stück Eisen, welches auf seiner oberen flachen Seite mit Stahl belegt ist, in welchem die Verzierung mit dem Grabstichel gegraben od. mit Stanzenbunzen eingetrieben wird, welche letztere entsprechende erhabene Figuren am unteren Ende haben. Nur kleine S-n sind oft ganz aus Stahl, u. S-n für sehr weiche u. dünne Metalle aus Gußeisen, Schmiedeisen, Messing, Bronze u. anderen Metallen, selbst aus Holz. Beim Abdrücken der S. wird das Metallblech, wenn es dünn ist, auf eine Bleiplatte gelegt u. die S. aufgesetzt u. mit dem schweren Stanzenhammer darauf geschlagen. Oder man legt das Blech auf die S., setzt einen Stanzenstempel mit entsprechender erhabener Figur darauf u. treibt diesen mit dem Stanzenhammer ein. Dies geschieht bes. bei den Flachstanzen der Gürtler. In anderen Fällen preßt man auf der S. voll, d.h. so, daß auf der Rückseite des Blechs keine Vertiefung entsteht, vielmehr die als Verzierung dienende Erhabenheit durch ein Zusammendrücken des Metalls hervorgebracht wird u. dabei in die Vertiefungen der S. eintritt; sollen hierbei höhere Reliefs entstehen, so muß man mit dem Hammer vorarbeiten. Oft wird hierbei die Metallarbeit auf beiden Seiten verziert, wie es namentlich bei Medaillen u. Münzen der Fall ist; der dabei oft nöthige starke Druck wird dabei durch ein Fallwerk, ein Stoßwerk od. eine Presse ausgeübt. Auch andere, nicht metallene Gegenstände pflegt man in S-n zu pressen, z.B. Lederzeug, namentlich für Geschirrtheile. 2) Werkzeug zum Ausschlagen der künstlichen Blumenblätter, besteht aus einem eisernen Cylinder, welcher an dem einen Ende verstählt, scharf u. nach der Gestalt der verschiedenen Blumenblätter geformt ist. Die S. wird auf das auf einer Bleiplatte liegende Zeug aufgesetzt, mit einem Hammer darauf geschlagen u. so die Blätter herausgeschlagen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 690-691.
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