Tragkraft

[744] Tragkraft (Tragfähigkeit), 1) das Vermögen eines Körpers, ein bestimmtes Gewicht zu tragen, ohne zu zerreißen, beruht auf seiner größeren od. geringeren Cohäsion; bes. 2) im Bauwesen dasjenige Gewicht, welches ein Balken, Bogen, Gewölbe etc. auf die Dauer zu tragen im Stande ist, ohne daß seine Festigkeit darunter leidet; 3) das Vermögen eines im Wasser zum Theil eintauchenden u. darauf schwimmenden Körpers (bes. eines Fahrzeugs) ein bestimmtes Gewicht zu tragen, ohne unterzusinken. Diese concentrirt sich in dem Schwerpunkte der durch das Eintauchen aus dem Raume vertriebenen Wassermasse, u. ist bei Belastung eines Schiffes auf diesen Mittelpunkt der T. genau Rücksicht zu nehmen. Daher auch 4) das Maximum der Last, womit ein Fahrzeug beladen werden kann; 5) die Größe des Gewichts, mit welchem man den Anker eines Hufeisenmagnets belasten kann, s.u. Magnetismus II.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 744.
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