Upasharz

[270] Upasharz (Antiarharz), C26H12O, aus dem trocknen Safte des Upasbaumes (s.d.) mit Äther od. siedendem Alkohol ausgezogen, aus welchem letzteren es sich beim Erkalten in weißen Flocken abscheidet. Durch Auskochen mit Wasser u. nochmaliges Auflösen in heißem Alkohol gereinigt. setzt es sich während des Abkühlens schneeweißen Flocken ab. Das U. ist ohne Geruch, kann zu seinem Pulver gerieben werden, ist bröcklich u. glasartig von Bruch, klebt zwischen den Fingern gehalten; schmilzt bei 60o, läßt sich in lange Fäden ziehen u. gibt beim Erkalten eine helle durchscheinende, farblose Masse, bei 225° bleibt es selbst noch unverändert; ist in Wasser unlöslich, schmilzt aber darin bei 80o zu einer zähen, farblosen Flüssigkeit. Es löst, sich in Alkohol, Äther, auch etwas in flüchtigen Ölen. Dieses Harz besitzt nicht die giftigen Eigenschaften des Saftes (Upasgiftes).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 270.
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