Verbotene (geschlossene) Zeit

[451] Verbotene (geschlossene) Zeit, die Zeit, in welcher Etwas verboten ist; so die Advents- u. Fastenzeit, in welcher Tanz, Spiel u. Hochzeiten untersagt sind; die Hägezeit, wo die Schäfer u. Hirten nicht auf die Wiesen, in die Hölzer, auf den Klee etc. treiben dürfen; die Zeit, wo kein Wild od. doch nicht das gewöhnliche Wild geschossen werden darf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 451.
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