Wünschelruthe

[386] Wünschelruthe (Spring-, Schlag-, Bebe-, Brandruthe, Virgula mercurialis, franz. Baguette divinatoire), Zweig einer Haselstaude, od. auch anderer Bäume u. Sträucher, welcher entweder einfach in Bogen gekrümmt ist, od. häufiger sich gabelförmig endet. Die W-n werden gebraucht, um damit unter der Erde liegende Metalle, sowohl Erzadern als Schätze, u. Wasser aufzufinden. Die dazu befähigten Personen heißen Ruthengänger; vgl. Zahuris. Sie fassen die W. mit beiden Händen so, daß sie die beiden dünnen Enden des gabelförmigen Zweigs in die Hände nehmen, die kleinen Finger gegen einander, die Daumen aber auswärts kehren u. daß die Ruthe dem Himmel zugewendet steht. Die Ellenbogen werden fest in den Leib gedrückt. In dieser Stellung durchschreitet der Suchende unter Hersagung von gewissen Formeln die Gegend, wo er Metall vermuthet, u. die Ruthe soll, wenn sie einer solchen nahe kommt, sich ganz umwenden, d.h. die gen Himmel stehende Spitze gegen die Erde schlagen, s. Rhabdomantie 2). Die W. soll nach einer kabbalistischen Sage von Adam aus dem Baum des Lebens geschnitzt, nach einer andern von Gott am sechsten. Tage zugleich mit dem Menschen geschaffen sein. Die W. erkennt man in Aarons blühendem Stabe u. in der glückspendenden u. Zauberruthe (Kerykeion, Caduceus) des Hermes od. Mercur der Griechen u. Römer. Bei den Germanen ist der Glaube an die W. (wunsciligerta) uralt; sie war eine Gabe des Wuotan u. der Besitz derselben machte alles irdischen Heils theilhaftig. Geschnitten wurde sie in der Johannisnacht aus einer Haselstande, od. einer Weide od. einem Kreuzdorn unter Beschwörungsformeln, zuweilen war sie auch metallen, namentlich von Messingdraht. Etwas anderes sind die W-n, welche aus Sommerkirschen u. Türkischem Flieder gemacht von dem gemeinen Aberglauben dazu benutzt werden, daß sie von Mädchen am Andreasabend in Wasser gestellt u. zu Weihnachten durch die hervorbrechenden Blüthen nach Zahl u. Farbe die Nähe der Hochzeit angeben sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 386.
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